23. September 2026
Staatsbürgerkunde im Einstellungstest: Das musst du über Staat und Recht wissen
Bei Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr gehören Fragen zu Staat, Politik und Recht oft zum Einstellungstest – und spätestens im Vorstellungsgespräch kommen sie fast immer. Das ist kein Zufall: Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, vertritt den Staat und sollte wissen, wie er funktioniert. Hier ist das Grundwissen, das du sicher beherrschen solltest.
Das Grundgesetz
- Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet und trat mit Ablauf dieses Tages in Kraft.
- Die Grundrechte stehen in den Artikeln 1 bis 19. Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
- Artikel 20 legt die Grundprinzipien fest: Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, und es gilt der Rechtsstaat.
Gewaltenteilung
- Gesetzgebung (Legislative): Bundestag und Bundesrat beschließen Gesetze.
- Ausführung (Exekutive): Die Regierung und die Verwaltung führen sie aus – dazu gehört auch die Polizei.
- Rechtsprechung (Judikative): Unabhängige Gerichte sprechen Recht.
Die Gewaltenteilung verhindert, dass zu viel Macht in einer Hand liegt.
Die Verfassungsorgane
- Bundestag: das Parlament, in der Regel alle vier Jahre gewählt. Er beschließt Gesetze und wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
- Bundesrat: die Vertretung der 16 Bundesländer. Über ihn wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit.
- Bundesregierung: die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler und die Bundesministerinnen und -minister.
- Bundespräsidentin oder Bundespräsident: das Staatsoberhaupt, gewählt von der Bundesversammlung für fünf Jahre.
- Bundesverfassungsgericht: wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes, Sitz in Karlsruhe.
Föderalismus: Bund und Länder
Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Viele Aufgaben sind Ländersache – zum Beispiel Schulen und die Polizei. Deshalb hat jedes Bundesland eine eigene Landespolizei mit eigenem Auswahlverfahren. Daneben gibt es die Bundespolizei. Für die Feuerwehr sind die Städte und Gemeinden zuständig.
Wahlen
- Wahlen in Deutschland sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
- Bei der Bundestagswahl hast du zwei Stimmen. Die Zweitstimme für eine Partei entscheidet über die Stärke der Parteien im Bundestag.
- Parteien brauchen in der Regel mindestens 5 % der Zweitstimmen, um in den Bundestag einzuziehen.
- Wählen darfst du bei der Bundestagswahl ab 18 Jahren.
Wichtige Rechtsbegriffe
- Straftat und Ordnungswidrigkeit: Eine Straftat wird mit Strafe geahndet (Geld- oder Freiheitsstrafe), eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld – etwa Falschparken.
- Vorsatz und Fahrlässigkeit: Vorsätzlich handelt, wer etwas wissentlich und willentlich tut. Fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt außer Acht lässt.
- Strafmündigkeit: ab 14 Jahren.
- Volljährigkeit: ab 18 Jahren.
- Unschuldsvermutung: Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt jeder als unschuldig.
- Gewaltmonopol: Nur der Staat darf Gewalt anwenden – im Rahmen der Gesetze, etwa durch die Polizei.
Europa
Deutschland ist Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften, aus denen die Europäische Union hervorging. Die EU hat 27 Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
So lernst du am besten
- Zusammenhänge verstehen statt auswendig lernen: Wer weiß, warum es den Bundesrat gibt, kann auch unbekannte Fragen beantworten.
- Nachrichten verfolgen: Aktuelle Politik kommt im Test und im Gespräch vor. Wer regiert gerade? Welche Themen sind wichtig?
- Ausschlussprinzip: Oft sind zwei Antworten offensichtlich falsch.
Mehr zu den Tests: Einstellungstest Polizei, Einstellungstest Feuerwehr und Eignungstest Bundeswehr. Speziell zur Bundeswehr: Bundeswehr-Grundwissen fürs Gespräch.
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